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Carsten Groß:
1. Zur Erinnerung:
Vor gefühlt fünf bis sechs Jahren fand im Jasperhaus ein von der BBG organisiertes Treffen statt, das den Schunteranern Gelegenheit zur Aussprache von Problemen geben sollte. Dabei wurden immer wieder Beschwerden bezüglich der Qualität der Bausubstanz, der feuchten Keller, des Instandhaltungs-Staus etc. geäußert.
Unser Vorstand ging damals insofern darauf ein, als dass er zu unserer Beruhigung die Ausarbeitung und Veröffentlichung eines "Masterplans" für die Schuntersiedlung angekündigt hatte.
2. Verhalten der Verteter
In den darauffolgenden Jahren (ich war noch kein Verteter, besuchte die Verteterversammlungen aber regelmäßig) waren es immer wieder die Verteter aus der Schuntersiedlung, die auf jeder Hauptversammlung die Veröffentlichung des Masterplans anmahnten.
3. Masterplan
Ein Plan ist keine gottgegebene, unveränderliche Tatsache. Er kann geändert und sogar verworfen werden.
Nun ist der Masterplan erstmal veröffentlicht worden, verbunden mit der Aussage, dass das erste Haus, das abgerissen werden soll (Lübeckstraße), im kommenden Sommer an der Reihe ist.
4. Vorschlag von Sabine
Wir befinden uns nun also in die Phase der Diskussion des Masterplans. Da sollten möglichst alle Meinungen vorgetragen und die Kernpunkte der Interessen der Schunteraner herausgearbeitet werden. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, Sabine´s Vorschlag gemäß ein oder mehrere Treffen zu organisieren, auf denen wir diese Arbeit durchführen.
5. Aufgabe der Verteter
Anschließend wird es Aufgabe der Verteter sein, die Ergebnisse unserem Vorstand vorzutragen.
Wir als Genossenschaftsmitglieder sind ja die Eigentümer der Häuser, in denen wir wohnen. Verteterversammlungen sind von daher Eigentümerversammlungen. Deshalb werden die Verteter unsere Verwaltung (unseren Vorstand) unmissverständlich darüber in Kenntnis zu setzen haben, was wir als Eigentümer wollen.
Anschließend haben die Verteter die Umsetzung unseres Willens zu überwachen.
Die Verteter können leider nur über den Aufsichtsrat Einfluss auf das Handeln des Vorstands nehmen, denn der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand. (Satzung)
Der Aufsichtsrat wird jedoch von den Vertetern gewählt (jedes Jahr drei Mitglieder) und er muss auf den Jahreshauptversammlung einen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit abgeben. Danach wird von den Vertetern über die Entlastung des Aufsichtsrats abgestimmt.
6. Zusammenarbeit mit anderen Wahlbezirken
Ein Problem bei diesen Abstimmungen wird die Anzahl der Verteter sein, die sich für den Masterplan Schuntersiedlung engagieren: Seit wir in der BBG eine Bezirkswahl etabliert haben (grober Fehler), hat jeder Bezirk nur eine "gequotelte" Anzahl an Vertetern. Damit lässt sich für die Interessen nur eines Bezirks nie eine Mehrheit in der Versammlung erreichen.
Sollten wir wirkungsvoll Einfluss auf das Handeln des Aufsichtsrats und damit des Vorstands nehmen wollen, ist deshalb eine Zusammenarbeit mit anderen Bezirken unerlässlich!
Auf der vergangenen Jahreshauptversammlung wurde von einem Mitglied der BBG aus der Hermannstraße (Annegret Müller) vorgetragen, dass es dort ähnliche Probleme ("Verteibungsmodernisierung") gibt. Wir sollten Augen und Ohren für die Probleme in anderen Bezirken offenhalten. Sind die Probleme identisch, bietet sich mit einer Zusammenarbeit die größte Wahrscheinichkeit, unsere Ziele umzusetzen.
Ich freue mich auf ein unbeschwertes Fest!
Carsten Groß
Masterplan Schunter - 27. Sep, 20:05